Ablehnung der Anwaltsbeiordnung bei Vertretung widerstreitender Interessen

Amtlicher Leitsatz:

Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts im Fall der Vertretung widerstreitender Interessen: Zur Annahme eines Tätigkeitsverbots führender Interessenkonflikt bei Vertretung der Kindesmutter in einem Verfahren wegen Kindesunterhalt nach vorheriger Vertretung des Kindesvaters in einem Abstammungsverfahren.

OLG Hamm (2. Senat für Familiensachen), Beschluss vom 1.2.2019 – 2 WF 223/18