Für Personen mit einem gewissen Vermögen, stellt sich oftmals die Frage, verschenken oder vererben? Beide Varianten haben ihre Vorteile und Nachteile, welche es im Einzelfall abzuwägen gilt. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Vererbung und einer Schenkung besteht im Zeitpunkt der Eigentumsübertragung. Der Schenkende verliert also schon zu Lebzeiten die Verfügungsgewalt über sein Vermögen.

Eine Schenkung beziehungsweise eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten kann aus sehr vielen Gründen sinnvoll sein. Vielen Erblassern ist es schlicht wichtig, ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten weiterzugeben. So haben sie genau im Blick, wer was bekommt und müssen sich nicht darauf verlassen, dass die spätere Erbengemeinschaft zu einer friedlichen Erbauseinandersetzung kommt. Weil es innerhalb einer Erbengemeinschaft häufig zu Erbstreitigkeiten kommt, werden nicht leicht zu teilende Vermögensgegenstände wie Immobilien, Grundstücke oder auch wertvolle Sammlungen häufig versteigert. Mit einer gezielten Schenkung zu Lebzeiten können solch unschöne Szenen verhindert und das Familienvermögen erhalten werden.

Manche Erblasser nehmen Schenkungen zu Lebzeiten vor, um die Pflichtteilsansprüche unliebsamer Erben zu mindern. Wird nämlich ein Vermögen durch Schenkungen zu Lebzeiten geschmälert, so verringern sich natürlich auch die Pflichtteile pflichtteilsberechtigter Erben. Zu beachten ist hier, dass alle Schenkungen, die innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers stattgefunden haben, einen so genannten Pflichtteilsergänzungsanspruch auslösen. Sie müssen also auf den Pflichtteil angerechnet werden.

Eine Vermögensübertragung beziehungsweise Schenkung zu Lebzeiten kann auch als eine Art Abfindung dienen. In beiderseitigem Einverständnis von Erblasser und Erbe kann der Erbe entweder einen Erbverzicht oder einen Pflichtteilsverzicht vornehmen.

Unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten gesehen gelten Schenkungen als Erbe zu Lebzeiten, die Freibeträge sind gleich hoch. Anders als der Erbschaftssteuerfreibetrag kann der Schenkungsfreibetrag aber alle 10 Jahre genutzt werden. Wer also das Erbe auf mehrere Schenkungen verteilt und den Freibetrag auf diese Weise ausschöpft, kann erheblich Steuern sparen.

Das Thema Schenkung im deutschen Erbrecht ist für Laien nicht leicht zu durchblicken. Deswegen ist es ratsam, bei allen Fragen zu Schenkungen und Vermögensübertragungen die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch zu nehmen. Gerne berät Sie Frau Rechtsanwältin Hoffmann (Rechtsanwalt Schenkung in Wiesbaden), und beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Schenkung.