Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn ein Erblasser mehr als nur einen Erben hat. Es kommt dabei nicht darauf an, ob es ein Testament gibt oder die gesetzliche Erbfolge gilt. Die Bildung einer Erbengemeinschaft erfolgt automatisch und kraft Gesetz. Jeder Erbe wird zunächst Mitglied der Erbengemeinschaft, ob er will oder nicht. Durch Ausschlagung der Erbschaft besteht die Möglichkeit aus der Erbengemeinschaft auszuscheiden. Gilt die gesetzliche Erbfolge treten die Abkömmlinge des Erben in die Erbengemeinschaft ein. Verstirbt ein Mitglied der Erbengemeinschaft treten die Erben des verstorbenen Mitgliedes der Erbengemeinschaft als neue Mitglieder bei.
Die Erbengemeinschaft ist eine Gruppe von Personen, die gemeinschaftlich den Nachlass eines Erblassers verwalten. Dabei haben die Erben kein Eigentum nach Bruchteilen, sondern sind gemeinschaftlich am Nachlass beteiligt, man spricht von Gesamthandgemeinschaft. Ziel der Erbengemeinschaft sollte es sein, dass alle Miterben das Erbe gerecht untereinander verteilen. Diese Herangehensweise verursacht oft Konflikte, denn über was gerecht ist, bestehen doch oft sehr unterschiedliche Ansichten. Frau Rechtsanwältin Hoffmann (Rechtsanwalt Erbengemeinschaft in Wiesbaden) kann Sie hier beraten, und ist Ihnen bei der Geltendmachung sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich.
Die Miterben in einer Erbengemeinschaft haben Rechte und Pflichten. Zunächst besteht die Pflicht zur Mitwirkung bei der Verwaltung des Nachlasses. Die Miterben übernehmen unmittelbar die Stellung des Erblassers und müssen dessen Verträge und Rechtsposition fortführen. Darüber sind Sie als Miterbe auch dazu verpflichtet, den anderen Miterben Auskünfte zu erteilen. Außerdem stehen Sie in der Pflicht zur Haftung für Nachlassverbindlichkeiten und Zahlungen der Erbschaftssteuer.
Besteht Einigkeit zwischen den Erben, kann eine Vollmacht für die Erbengemeinschaft hilfreich sein, um die Verteilung des Nachlasses zu vereinfachen. Mit einer Vollmacht kann sich einer der Erben oder ein Dritter um alle notwendigen Angelegenheiten kümmern, sodass das Erbe schneller unter den Erben aufgeteilt werden kann.
Treten in einer Erbengemeinschaft Konflikte bei der Verteilung des Nachlasses zwischen den Erben auf, kann es sinnvoll sein seinen Anteil zu verkaufen. Durch den Verkauf kann der Erbe die Erbengemeinschaft verlassen und trotzdem von seinem Erbteil profitieren. Wer seine Anteile in einer Erbengemeinschaft verkaufen möchte, benötigt nicht die Zustimmung der anderen Erben.
Erbengemeinschaften stellen rechtlich mit die kompliziertesten und konfliktträchtigsten Wesen im deutschen Recht dar. Gerne berät Sie Frau Rechtsanwältin Hoffmann (Rechtsanwalt Erbengemeinschaft in Wiesbaden), und beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Erbengemeinschaft.