Mit dem Tag der Eheschließung finden die im BGB für die Ehe vorgesehenen Regelungen Anwendung. Nicht immer sind jedoch die gesetzlichen Regelungen passend oder entsprechen dem Willen der Eheleute. Eine Anpassung kann durch Abschluss eines Ehevertrages erfolgen.

Sich vor oder kurz nach der Eheschließung mit finanziellen Fragen auseinanderzusetzen, mag vielen frisch Vermählten unromantisch erscheinen. Für die Errichtung eines Ehevertrages sprechen aber zahlreiche gewichtige Gründe. In der Regel passt das Bild, das der Gesetzgeber vor mehr als 100 Jahren bei der Regelung des Familienrechts hatte, nicht mehr auf die heute gelebten Realitäten einer modernen Ehe. Bereits aus diesem Grund sollten Eheleute die wichtigen Regelungen selbst in die Hand nehmen. Durch Abschluss eines Ehevertrages bereits zu einem Zeitpunkt, zu dem noch Einigkeit herrscht, können aber Regelungen getroffen werden, die im Fall einer Trennung zu einem fairen und gerechten Ergebnis führen und damit später Streitigkeiten ersparen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die in einem Ehevertrag getroffenen Regelungen nicht sittenwidrig sein dürfen, weil sie etwa zu einer erheblich einseitigen Lastenverteilung führen und einen der Ehepartner massiv benachteiligen. Eheverträge unterliegen daher im Falle einer Scheidung der gerichtlichen Kontrolle.

 

 

Als Rechtsanwalt zum Thema Ehevertrag in Wiesbaden behandle ich in aller Regel folgende Themen im Ehevertrag:

  • Güterstand

Wichtiger Bestandteil eines Ehevertrages ist die Vereinbarung des passenden Güterstandes. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft kann verändert werden in eine Gütergemeinschaft eine Gütertrennung oder aber eine modifizierte Zugewinngemeinschaft.

Der Versorgungsausgleich hinsichtlich der gesetzlichen und privaten Altersvorsorge kann grundsätzlich vertraglich ausgeschlossen oder modifiziert werden.

Im Unterhaltsrecht lassen sich die Voraussetzungen, die Höhe sowie die Dauer der nachehelichen Unterhaltszahlungen.

Neben dem Ehevertrag der ganz überwiegend in zeitlichem Zusammenhang zur Eheschließung geschlossen wird, gibt es noch weitere Rechtsgeschäfte, mit denen Eheleute oder Lebensgefährten ihre Verhältnisse regeln können. Hierzu gehört beispielsweise die Trennungs-/ Scheidungsfolgenvereinbarung.

Beschäftigt man sich mit dem Thema Ehevertrag stellen sich zahlreiche Fragen. Gerne berät Sie Frau Hoffmann als Rechtsanwalt zum Thema Ehevertrag in Wiesbaden, und beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Ehevertrag.