Umgangsrecht ist ein Begriff des Familienrechts. Er beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und jedes Elternteils mit dem Kind. Das Umgangsrecht ist in Deutschland im Zusammenhang mit dem Sorgerecht im BGB geregelt, ist aber begrifflich von ihr zu trennen. Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang auch mit einem nicht sorgeberechtigten Elternteil. Auch einem Elternteil ohne Sorgerecht steht das Recht auf Umgang zu.

Solange man in einer ehelichen oder außerehelichen Beziehung miteinander lebt, mag man sich  über die Sorgerechtsangelegenheiten einig sein. Im Falle einer Trennung kommt es umso häufiger zu Auseinandersetzungen und Uneinigkeit im Rahmen der elterlichen Sorge. Dies beginnt bereits mit der Frage, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Trennung zukünftig leben sollen und in welchen zeitlichen Abständen der andere Elternteil einen Umgang mit den Kindern erhalten soll. In vielen Fällen wird nach einer Trennung das Kind benutzt, um den anderen Partner zu verletzen und seine eigenen Absichten zu verfolgen. Dabei vergessen die Eltern häufig, dass jedes Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat, während jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt ist. Nur was, wenn der eine Elternteil das Kind nicht herausgibt oder der der andere Elternteil zu den Besuchsterminen nicht erscheint? Und was gilt während den Umgangszeiten?

 

Als Rechtsanwältin für Sorgerecht und Umgangsrecht in Wiesbaden geht es hier oft um folgende Themen:

  • die Bestimmung des Namens
  • die Anmeldung und Auswahl einer Kindertagesstätte, Schule oder Ausbildung
  • die (religiöse) Erziehung
  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • das Umgangsrecht
  • medizinische Behandlungen

Darüber hinaus ergeben sich noch zahlreiche andere Fragen. Gerne berät Sie Frau Hoffmann, als Rechtsanwältin für Sorgerecht und Umgangsrecht in Wiesbaden, rund um diese Themen, und ist Ihnen bei der Geltendmachung sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte sowie derer Ihres Kindes behilflich.