Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen Wiesbaden sind Übereinkommen, mit denen Partner die Trennung-/Scheidungsfolgen vertraglich miteinander aushandeln. Mit Hilfe dieser kann die Scheidung im Idealfall fair, sachlich und einvernehmlich ablaufen.

Möchten Sie sich trennen und scheiden lassen, sollten Sie sich frühzeitig mit den finanziellen und rechtlichen Folgen Ihrer Trennung und Scheidung auseinandersetzen. Wenn der erste Schmerz der Trennung überwunden ist, die Ehegatten aber noch nicht vollständig entfremdet sind, ist ein guter Zeitpunkt für die Regelung von Trennungs-und Scheidungsfolgen. Eine Einigung ist dann leichter möglich als später, wenn durch gerichtliche Anträge die Fronten verhärtet sind. Es ist also ratsam das Trennungsjahr zu nutzen, um Trennungs-/Scheidungsfolgen zu regeln. Kann keine Einigung über bestimmte Sachverhalte erzielt werden, muss ein Familiengericht auf Antrag eines Ehegatten eine verbindliche Regelung treffen. Dies verzögert die Scheidung. Es lassen sich also durch eine Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung unnötige hohe Anwalts- und Gerichtskosten vermeiden. Anlässlich einer Trennung oder Scheidung können viele Trennungs-/Scheidungsfolgen einvernehmlich mündlich geregelt werden. Zu beachten ist hier, dass alles was mündlich vereinbart ist, letztlich rechtlich nicht durchsetzbar sein wird, wenn ein Ehegatte eine mündliche Absprache im Nachhinein nicht mehr anerkennen will. Da das Gesetz bei bestimmte Vereinbarungen ohnehin die Schriftform vorschreibt empfehlen wir diese generell.

Was sind Trennungs-/Scheidungsfolgeangelegenheiten? Die nachfolgende Liste zeigt einige Beispiele:

  • Vermögensauseinandersetzung insbes. gemeinsamer Immobilien
  • Zuweisung der Ehewohnung
  • nachehelicher Unterhalt für Ehegatten
  • Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder sowie Sorge- und Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Vereinbarungen zu Hausratsgegenständen
  • Regelungen zu Fahrzeugen, Versicherungen, Bankkonten und Depots
  • Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes und ein Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht
  • Aufhebung und Widerruf von Vollmachten

Die sich bei der Auseinandersetzung stellenden Fragen und Themen können also vielfältig und komplex sein. Nicht zuletzt gilt es die eigene Zukunft zu regeln und zu sichern. Gerne beantwortet Frau Rechtsanwältin Hoffmann in Wiesbaden Ihre Fragen rund um das Thema Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen Wiesbaden, und ist Ihnen bei der Geltendmachung sowie der Durchsetzung Ihrer Interessen behilflich.