Bei einer Scheidung erfolgt die güterrechtliche Auseinandersetzung der Ehegatten durch den sogenannten Zugewinnausgleich. Wer während der Ehe Vermögen hinzugewonnen hat, muss davon gegebenenfalls etwas abgeben. Als Rechtsanwalt Zugewinnausgleich in Wiesbaden beraten wir Sie gerne in allen Fragen rund um den Zugewinn bzw. Zugewinnausgleich.

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft erfordert keinen Ehevertrag und gilt deshalb mit rechtskräftiger Eheschließung. Es gelten automatisch die Vorschriften über die Zugewinngemeinschaft der §§ 1363 ff. BGB. Zugewinn und Zugewinnausgleich spielen nur bei Tod, Scheidung, oder bei Abschluss eines Ehevertrages mit einem Wechsel des Güterstandes während der Ehe eine Rolle.

Der Zugewinn ist die Differenz aus Anfangsvermögen und Endvermögen. Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB das zu Ehebeginn in die Ehe eingebrachte Reinvermögen, Endvermögen das zum Beendigungszeitpunkt bestehende Reinvermögen (§ 1375 BGB). Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn ist dabei gegenüber dem anderen Ehepartner ausgleichspflichtig. Besaß etwa einer der Ehegatten bei Eintritt in den Güterstand ein relativ wertloses Grundstück, so ist zur Berechnung des Anfangsvermögens auf diesen Wert abzustellen, auch wenn dasselbe Grundstück bei Beendigung des Güterstandes wertvoller geworden ist. Die Ermittlung des Zugewinns wäre einfach, wenn der Gesetzgeber nicht Ausnahmen zulässt die zu einem gerechteren Zugewinnausgleich beitragen sollen. Solche Ausnahmen, stellen Erbschaften und Schenkungen dar, die als persönliche Zuwendungen an einen bestimmten Ehepartner angelegt sind. Zuwendungen die nicht zur Vermögensbildung, sondern zu Verbrauchszwecken gedacht sind, schmälern dagegen nicht den Zugwinn.

Der Zugewinnausgleich wird nicht automatisch bei einer Scheidung durchgeführt. Macht ein Ehegatte Zugewinnausgleichsansprüche gelten und erzielt hierüber mit seinem Ex-Partner keine Einigung, muss regelmäßig ein Gericht entscheiden. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens wird dann neben dem eigentlichen Scheidungsantrag noch einen Antrag im Hinblick auf den Zugewinn gestellt.

Problematisch sind beim Zugewinnausgleich regelmäßig Schenkungen, Erbschaften, Bewertungen von Vermögensgegenständen zum Anfang und Ende einer Ehe. Hier insbesondere Immobilien und Unternehmensanteile. Gerne berät Sie Frau Rechtsanwältin Hoffmann (Rechtsanwalt Zugewinnausgleich in Wiesbaden) rund um das Thema Zugewinnausgleich und ist Ihnen bei der Geltendmachung sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich.