Amtlicher Leitsatz:
Die für die Entstehung einer Eltern-Kind-Beziehung sprechenden Umstände müssen die dagegen sprechenden deutlich überwiegen. Begründete Zweifel, die sich z.B. aus einer relativ kurzen Dauer der Beziehung oder aus dem Alter oder Gesundheitszustand des Annehmenden ergeben können, gehen zu Lasten der Betroffenen und führen zur Abweisung des Adoptionsantrags.
OLG Brandenburg (1. Senat für Familiensachen), Beschluss vom 10.4.2019 – 9 UF 39/19