Amtlicher Leitsatz:
Ein minderjähriges Kind hat einen Anspruch auf die Errichtung eines unbefristeten Titels über zu zahlenden Kindesunterhalt, also eines Titels, der nicht auf die Zeit der Minderjährigkeit begrenzt ist.
OLG Bamberg (2. Zivilsenat), Beschluss vom 14.5.2018 – 2 UF 14/18