Anwaltszwang für Beschwerdeverfahren im Ablehnungsverfahren bei Familienstreitsache

Amtlicher Leitsatz:

Eine zulässige Beschwerdeeinlegung gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsantrages gegen den Richter erfordert in Familienstreitsachen einen Anwaltsschriftsatz.

OLG Bamberg (2. Zivilsenat), Beschluss vom 2.5.2018 – 2 WF 100/18