Einsicht in Behandlungsunterlagen eines Verstorbenen

Amtlicher Leitsatz:

Kein Recht von Angehörigen, aufgrund einer Vorsorgevollmacht Einsicht in Behandlungsunterlagen eines Verstorbenen zu nehmen, gegen dessen ausdrücklich erklärten oder mutmaßlichen Willen.

OLG Karlsruhe (7. Zivilsenat), Urteil vom 14.8.2019 – 7 U 238/18