Amtliche Leitsätze:
1. Eltern, deren Kinder Tageseinrichtungen in freier Trägerschaft besuchen, können befugt sein, einen Normenkontrollantrag gegen Bestimmungen der kommunalen Kindergartengebührensatzung zu stellen, auch wenn sie nicht unmittelbar auf Grundlage der kommunalen Kindergartengebührensatzung zu Elternbeiträgen herangezogen werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn ihre Belange durch die Satzung selbst in den Schutzbereich der angegriffenen Satzungsnorm einbezogen werden oder wenn der freie Träger aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Betriebsführungsvertrags mit dem kommunalen Satzungsgeber verpflichtet ist, seine Entgelte an der kommunalen Kindergartengebührensatzung auszurichten.
2. Zu den Anforderungen und zum Geltungsbereich einer satzungsrechtlichen Geschwisterermäßigungsregelung.
OVG Lüneburg, Urteil vom 30.5.2018 – 9 KN 125/17