Amtlicher Leitsatz:
Solange keine konkrete gerichtliche Regelung bzw. ein gerichtlich gebilligter Vergleich hinsichtlich des Umgangsrechts vorliegt, ergibt sich die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe bereits aus dem Anspruch der Beteiligten auf Regelung des Umgangs.
OLG Schleswig (2. Familiensenat), Beschluss vom 27.6.2018 – 10 WF 110/18