Das Unterhaltsrecht sucht den Ausgleich zwischen der moralischen Pflicht von Verwandten, für einander einzustehen und dem Recht, den eigenen Lebensstil nicht zu vernachlässigen. Erst dann, wenn die Unterhaltspflicht unter Verwandten nicht greift, kann die Verantwortung auf die Gesellschaft übertragen und somit öffentliche Sozialleistungen in Anspruch genommen werden. Als Rechtsanwalt Unterhalt in Wiesbaden gehört es zu meinen Kernkompetenzen Sie bei Rechtsfragen im Unterhalsrecht zu beraten.

Dabei ergeben sich verschiedene Konstellationen. Zum einen sind Eltern generell für ihre Kinder unterhaltspflichtig, Kindesunterhalt. Das gilt vor allem für Minderjährige, aber auch Volljährige haben gegebenenfalls einen Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich in Studium oder Ausbildung befinden.

Der Elternunterhalt regelt die Einstandspflicht erwachsener Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern, soweit nicht die Sozialversicherung oder das Vermögen der Eltern die Pflegekosten deckt und genug anrechenbares Einkommen der Kinder zur Verfügung steht.

Während der Ehe sind Ehegatten für einander unterhaltspflichtig. Die Höhe richtet sich bis zur Scheidung, also auch im Trennungsjahr, nach dem Aufwand der ehelichen Lebensführung. In diesem Zusammenhang spricht man auch von Trennungsunterhalt.

Nach der Scheidung kann ein Ex-Ehegatte ebenfalls einen Unterhaltsanspruch haben. Beim nachehelichen Unterhalt soll beispielsweise ausgeglichen werden, dass ein Elternteil weiterhin gemeinsame Kinder betreut und daher nicht in Vollzeit arbeiten kann. Diese Scheidungsfolge ist oft bitter umkämpft.

Im Unterhaltsrecht gilt das Prinzip der Eigenverantwortung. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen muss, in der Regel bringt dies die Pflicht zur Erwerbstätigkeit mit sich. Ob ein Unterhaltsanspruch gegeben ist, richtet sich nach verschiedenen Anspruchsgrundlagen, beispielsweise Kinderbetreuung, Alter und Krankheit.  Liegen Anspruchsvoraussetzungen für einen oder mehrere Unterhaltstatbestände vor, dann ist das Maß des zu leistenden Unterhalts zu bestimmen. Die Höhe des Unterhalts bestimmt sich nach den sogenannten ehelichen Lebensverhältnissen, also dem gelebten Standard während der Ehe.

Nachehelicher Unterhalt kann grundsätzlich im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung von den Eheleuten einvernehmlich geregelt werden. Damit der Vertrag wirksam ist, muss die geplante Unterhaltsregelung genau abgewogen und die Umstände des Einzelfalls geprüft werden.

Darüber hinaus ergeben sich noch zahlreiche andere Fragen. Als Rechtsanwalt Unterhalt in Wiesbaden, berät Sie Frau Rechtsanwältin Hoffmann in Wiesbaden gerne rund um das Thema Unterhalt und ist Ihnen bei der Geltendmachung sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich.