Fehlende Kindeswohldienlichkeit bei vehementer Verweigerung des Umgangs

Amtlicher Leitsatz:
An der positiv festzustellenden Kindeswohldienlichkeit im Sinne von § 1685 Abs. 2 BGB kann es trotz des Bestehens einer tragfähigen Bindung zu der den Umgang begehrenden Bezugsperson fehlen, wenn der leibliche Elternteil den Umgang vehement verweigert und das Kind hierdurch einem solchen Loyalitätskonflikt ausgesetzt ist, dass auch begleitete Umgänge nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung des Kindes durchgeführt werden können.
OLG Karlsruhe (18. Zivilsenat), Beschluss vom 30.06.2022 – 18 UF 22/22