Festsetzung von Ordnungsgeld bei kurzfristigen einseitigen Absagen des Umgangs

Amtliche Leitsätze:

  1. Bei hochgradig zerstrittenen Eltern, die nicht in der Lage sind, im Sinne ihrer Kinder vernünftig zu agieren, ist auf die Einhaltung gerichtlicher Regelungen besonders zu achten. Liegt eine gerichtlich verbindliche Umgangsvereinbarung ohne Urlaubsregelung vor und haben sich die Eltern wegen eines beabsichtigten Urlaubs eines Elternteils insoweit außergerichtlich nicht einvernehmlich abweichend davon geeinigt, sind Verstöße gegen die gerichtliche Regelung grundsätzlich mit den entsprechenden Mitteln zu ahnden.
  2. Im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16.02.2023 – 10 WF 168/22.

OLG Celle (10. Zivilsenat), Beschluss vom 02.10.2023 – 10 WF 162/23