Kein Auskunftsrecht des sein Kind im Säuglingsalter lebensgefährlich misshandelnden Vaters

Amtlicher Leitsatz:

Hat der Vater sein Kind im Säuglingsalter lebensgefährlich misshandelt, entfällt sein Auskunftsrecht aus § 1686 BGB jedenfalls solange, bis das Kind die verstandesmäßige Reife besitzt, über die Weitergabe seiner persönlichen Daten selbst zu entscheiden.

OLG Düsseldorf (8. Senat für Familiensachen), Beschluss vom 9.8.2019 – 8 WF 170/18