Mitwirkung an der Kündigung des Schulvertrages bei nicht sorgeberechtigtem Elternteil

1.Ein von gemeinsam sorgeberechtigten Eltern mit einer Privatschule abgeschlossener Vertrag über den dortigen Schulbesuch des minderjährigen Kindes kann bei fortbestehender gemeinsamer elterlicher Sorge gegenüber der Schule nur von beiden Elternteilen gemeinsam gekündigt werden.
2.Der mittlerweile nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil kann von dem Sorgerechtsinhaber nicht gegen dessen Willen die Mitwirkung an der Kündigung des Schulvertrages verlangen.
OLG Nürnberg (10. Zivilsenat), Beschluss vom 10.04.2025 – 10 UF 1180/24