Mutwilligkeit bei Einschaltung mehrerer Anwälte für Geltendmachung von Unterhalt für Mutter und Kinder

Orientierungssatz:

Begehren die Kindesmutter und ihre minderjährigen Kinder, jeweils vertreten durch die Kindesmutter, Verfahrenskostenhilfe für ein Familienstreitverfahren um Zahlung von Unterhalt für Mutter und Kinder, ist es mutwillig, wenn beantragt wird, der Kindesmutter und jedem der Kinder einen jeweils anderen Rechtsanwalt beizuordnen; denn ein Interessenkonflikt, der einen Rechtsanwalt daran hindern könnte, die Kindesmutter und die Kinder in dem Verfahren gemeinsam zu vertreten, ist regelmäßig nicht gegeben, insbesondere auch dann nicht, wenn ein Mangelfall vorliegt.

OLG Hamburg (4. Familiensenat), Beschluss vom 10.10.2018 – 7 WF 70/18