Amtlicher Leitsatz:
Gegen das in einem Umgangsverfahren beteiligte und verpflichtete Jugendamt kann im Falle der Zuwiderhandlung gegen die gerichtliche Umgangsregelung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Die Situation während der Corona-Pandemie berechtigt das Jugendamt nicht dazu, begleitete persönliche Umgangskontakte der Eltern mit ihrem vorläufig in einer Pflegefamilie lebenden zweijährigen Kind wochenlang auszusetzen.
AG Gießen, Beschluss vom 20.05.2020 – 244 F 492/20