Amtlicher Leitsatz:
Die Adoption eines Schwiegerkindes kann jedenfalls dann sittlich gerechtfertigt sein, wenn die Schwägerschaftsbeziehung die Ehe überdauert hat und infolgedessen eine vom Kind des Annehmenden unabhängige Beziehung zwischen den Beteiligten entstanden ist.
OLG Köln (14. Zivilsenat), Beschluss vom 21.3.2019 – 14 UF 20/19