Amtlicher Leitsatz:
Die sich in einem behördlichen oder gerichtlichen Verfahren stellende Vorfrage der Anerkennung einer im Ausland erfolgten Privatscheidung ausländischer Staatsangehöriger ist inzident zu prüfen. Die vorherige Durchführung eines zulässigen Anerkennungsverfahrens kann von den Beteiligten insoweit nicht verlangt werden.
BGH (XII. Zivilsenat), Beschluss vom 28.11.2018 – XII ZB 217/17