Amtlicher Leitsatz:
Der begleitete Umgang von fremduntergebrachten Kindern mit deren Eltern hat sich an den individuellen Umständen des Einzelfalles unter Berücksichtigung der bei getrenntlebenden Eltern entwickelten Grundzüge zu orientieren. In der Regel genügt es wegen des kindlichen Zeitempfindens nicht, dass nur einmal monatlich Umgang zwischen einem Kleinstkind und seiner Mutter stattfindet.
OLG Celle (10. Zivilsenat), Beschluss vom 8.10.2018 – 10 UF 91/18