Amtlicher Leitsatz:
Einzelfall der Unbilligkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs, nachdem der die Abänderung beantragende Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung in der erfüllten Erwartung höherer Einkünfte aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden war.
OLG Zweibrücken (6. Zivilsenat), Beschluss vom 24.1.2018 – 6 UF 108/17