Voraussetzungen der Begründung eines Wechselmodells

Amtlicher Leitsatz:

Zu den Voraussetzungen der Begründung eines Wechselmodells im Wege der Abänderung einer bestehenden gerichtlichen Umgangsregelung (hier bejaht).

OLG Frankfurt a. M. (6. Senat für Familiensachen), Beschluss vom 26.10.2021 – 6 UF 147/21