Voraussetzungen einer Sorgerechtsübertragung bei manipulativem Verhalten

Voraussetzungen einer Sorgerechtsübertragung bei manipulativem Verhalten und fehlender Mitwirkung an einer Begutachtung

Amtliche Leitsätze:

  1. Zu den Voraussetzungen einer Sorgerechtsübertragung nach § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB auf den anderen Elternteil im Falle der fehlenden Bindungstoleranz des bisher die Obhut ausübenden Elternteils und dessen manipulativen Verhaltens.
  2. Die krankheits- und persönlichkeitsbedingt eingeschränkte Erziehungsfähigkeit eines Elternteils kann bei hinreichenden anderweitigen Anhaltspunkten selbst dann festgestellt werden, wenn dieser Elternteil die Mitwirkung an einer sachverständigen Exploration verweigert.

OLG Celle, Beschluss vom 2.1.2018 – 10 UF 126/16