Würdigung von Sachverständigengutachten im Hinblick auf die Erziehungsfähigkeit eines Elternteils

1.Sorgerecht und Umgang stellen unterschiedliche Verfahrensgegenstände dar, die nach der eindeutigen gesetzlichen Konzeption in eigenständigen Verfahren zu behandeln und zu entscheiden sind. Schon wegen der Verschiedenheit der Verfahrensgegenstände kann eine gerichtlich gebilligte Umgangsregelung einer Sorgerechtsregelung nicht entgegenstehen oder dieser vorgreiflich sein.
2.Zur (hier fehlerhaften) Würdigung von Sachverständigengutachten im Hinblick auf die Erziehungsfähigkeit eines Elternteils.
BGH (XII. Zivilsenat), Beschluss vom 05.03.2025 – XII ZB 88/24