Amtlicher Leitsatz:
Galt für eine geschiedene Ehe der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, stellen Zugewinnausgleichszahlungen während des laufenden Leistungsbezugs grundsicherungsrechtlich Einkommen dar; es liegt nicht lediglich eine Vermögensumschichtung vor.
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.6.2019 – L 7 AS 1391/17