Anrechnung des „Corona-Kinderbonus“ auf den Kindesunterhalt
Amtliche Leitsätze: Der sog. Corona-Kinderbonus ist hälftig auf den Kindesunterhaltsbarbedarf eines minderjährigen, bei einem Elternteil lebenden Kindes anzurechnen (Anschluss an OLG Koblenz [13. ZS] MDR 2021, 568; Aufgabe von Senatsbeschluss …