Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung bei Tod der Mutter
Amtlicher Leitsatz: Mit dem Tod der Mutter entfällt das Zustimmungserfordernis nach § 1595 Abs. 1 BGB. Für die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung genügt in diesem Fall die Zustimmung des Kindes nach …