Sittenwidrigkeit durch Mitwirkung Dritter am Vertragsbruch
Amtliche Leitsätze: 1. Die Mitwirkung eines Dritten an dem Vertragsbruch einer Partei begründet für sich genommen nicht den objektiven Tatbestand der Sittenwidrigkeit; es müssten vielmehr besondere Umstände hinzutreten, die sein …