Umgangsrecht von Großeltern
Amtliche Leitsätze: Dafür, dass Umgang von Kindern mit ihren Großeltern dem Kindeswohl dient, besteht keine gesetzliche Vermutung, wie sie auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen in § 1684 BGB für …
Amtliche Leitsätze: Dafür, dass Umgang von Kindern mit ihren Großeltern dem Kindeswohl dient, besteht keine gesetzliche Vermutung, wie sie auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen in § 1684 BGB für …
Amtliche Leitsätze: Die Annahme der Kindeswohldienlichkeit beim Umgang des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters setzt voraus, dass die vom Umgang zu erwartenden Vorteile die sich ergebenden Nachteile überwiegen. Grundsätzlich kann Umgang …