Kein Einkommen bei Unterhaltszahlungen mit ungewisser Rückzahlungsverpflichtung
Orientierungssätze: Unterhaltszahlungen mit ungewisser Rückzahlungsverpflichtung können nicht ohne Weiteres als Einkommen im Sinne von § 115 Abs. 1 S. 2 ZPO behandelt werden. Unter Rückforderungsvorbehalt gezahlter Unterhalt kann allenfalls dann …