Aufhebung von Unterhaltsvorschussleistungen allein auf Grundlage eines Facebook-Beziehungsstatus rechtswidrig
Amtliche Leitsätze: Für das Vorliegen eines dauernden Getrenntlebens nach dem UVG sind allein die tatsächlichen Umstände maßgeblich und nicht, was in sozialen Netzwerken wie Facebook darüber veröffentlicht wird. Es existiert …