Übertragung der Entscheidungsbefugnis über die Schulwahl nach § 1628 BGB bei erheblichem Elternkonflikt und Berücksichtigung des Kindeswohls
1. Werden in einem einstweiligen Anordnungsverfahren nach mündlicher Verhandlung Ermittlungen seitens des Amtsgerichts durchgeführt, ergeht die nachfolgende Entscheidung nicht mehr aufgrund mündlicher Verhandlung und unterliegt daher keiner Anfechtungsmöglichkeit gemäß § …