Vor einer Unterbringungsmaßnahme ist ein Gutachten über Notwendigkeit der Maßnahme einzuholen
Amtlicher Leitsatz: Sieht das Gericht im Unterbringungsverfahren von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen ab, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit …