Keine ausreichende Glaubhaftmachung nach § 118 Abs. 2 ZPO durch bloße Bezugnahme auf in anderen Verfahren vorgelegten Unterlagen
Amtlicher Leitsatz: Gerichtlich angeforderte Urkunden zur Glaubhaftmachung der Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind in jedem Verfahren gesondert vorzulegen. Eine Bezugnahme auf die „in vielfachen Schriftsätzen zu unterschiedlichen …