Keine Mutwilligkeit des Verfahrenskostenhilfegesuchs für einen Umgangsantrag
Amtlicher Leitsatz: Ein Verfahrenskostenhilfegesuch für einen Umgangsantrag ist nicht mutwillig, wenn der umgangsberechtigte Elternteil zwar keine vorgerichtlichen Streitschlichtungsversuche – insbesondere über das Jugendamt – unternommen hat, der betreuende Elternteil aber …