Umfang des Auskunftsanspruchs im Rahmen eines durch Ehevertrag zum Anfangs- und Endvermögen modifizierten Zugewinnausgleichs
1. Die in § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB normierte Auskunftspflicht hat den Zweck, jedem Ehegatten die Berechnung des Zugewinns und der Ausgleichsforderung zu ermöglichen. 2. Vom Zugewinnausgleich wirksam …