Unterscheidung zwischen Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Amtlicher Leitsatz: Ein Ehevertrag betrifft nur die Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse der Ehegatten und ist von der Scheidungsfolgenvereinbarung zu trennen, die kein gesetzlich ausdrücklich vorgesehenes, typisiertes Rechtsgeschäft ist, sondern eine …