Vergütung des Umgangspflegers bei ausdrücklicher familiengerichtlicher Anordnung
Amtliche Leitsätze: 1. Ist der Umgangspfleger auch bei der Durchführung des Umgangs entsprechend einer ausdrücklichen familiengerichtlichen Anordnung anwesend, kann er auch hierfür eine Vergütung beanspruchen. 2. Einer Rückforderung überzahlter Vergütung …