Erfolgreiche Revision wegen Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem BVFG
Amtliche Leitsätze: 1. Das Bestehen einer besonderen Härte im Sinne des § 27 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 BVFG beurteilt sich für einen Aufnahmebewerber, der nicht die deutsche Staatsangehörigkeit …