Ärztliche Zwangsmaßnahmen bei Betreuung
Amtlicher Leitsatz: Bei bestehender Betreuung können ärztliche Zwangsmaßnahmen (hier Zwangsernährung) nur auf der Grundlage von § 1906a BGB genehmigt/angeordnet werden. Hat das Amtsgericht – trotz bestehender Betreuung – eine zwangsweise …