Rechtsnatur des Billigungsbeschlusses gemäß § 156 Abs. 2 Satz 2 FamFG
Amtlicher Leitsatz: Wird eine Umgangsvereinbarung unter Verstoß gegen Verfahrensvorschriften formnichtig protokolliert, berührt dies die Wirksamkeit des dennoch gefassten und auch nicht angefochtenen gerichtlichen Billigungsbeschlusses nicht. Dieser ist Grundlage für die …