Einsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten in das Grundbuch
Amtlicher Leitsatz: Ein Pflichtteilsberechtigter, der nach Eintritt des Erbfalls erbrechtliche Ansprüche prüfen möchte, hat im Regelfall ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch i.S.v. § 12 Abs. 1 …