Keine Einräumung eines Beschwerderechts eines Familienangehörigen bei Betreuerwechsel
Amtlicher Leitsatz: Das Recht der Beschwerde nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG gegen eine von Amts wegen ergangene Entscheidung steht den Angehörigen im Interesse des Betroffenen nur dann …