Beleg von positiven Auskünften zu Vermögenswerten
Amtlicher Leitsatz: Auf Verlangen des im Zugewinnausgleichsverfahren Auskunftsberechtigten sind vom Auskunftsverpflichteten positive Auskünfte zu Vermögenswerten zu belegen. Die in der Auskunft über positive Vermögenswerte enthaltene Negativerklärung, nicht über weitere relevante …