Scheinvaterregress (hier: unbillige Härte bei lang zurückliegenden Zeiträumen)
Amtliche Leitsätze: 1. Macht der frühere rechtliche Vater (sog. Scheinvater) auf ihn gemäß § 1607 Abs. 3 Satz 2 BGB übergegangene Ansprüche auf Kindesunterhalt gegen den rechtlichen Vater geltend, obliegt …