Herausnahme eines neugeborenen Kindes aus dem Haushalt der alleinsorgeberechtigten Kindesmutter
Amtliche Leitsätze: 1. Das nach § 49 Abs. 1 FamFG erforderliche dringende Bedürfnis zu sofortigem, einstweiligem Einschreiten besteht, wenn eine Folgenabwägung ergibt, dass die Nachteile, die für die Rechte und …