Objektive Auslegung des Begriffs „Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung“
Amtliche Leitsätze: 1. Der Begriff „Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung“ ist objektiv auszulegen und demnach jedenfalls dann erfüllt, wenn die Prüfung für einen nach dem Berufsausbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsberuf abgelegt worden ist. …